Hausordnung
1. Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu übergeben.
2. Zur Registrierung ist vom Mieter ein Anmeldeformular auszufüllen und dem Vermieter unverzüglich zu übergeben.
3. Der Nutzungspreis ist spätestens am Anreisetag zu entrichten.
4. Die Ferienwohnung darf nur an den bezahlten Tagen (Beginn 15.00 Uhr / Ende 10.00 Uhr) betreten werden, unabhängig davon, ob der Schlüssel noch im Besitz des Mieters ist.
5. Fremde, mitgebrachten Personen ist das Betreten des Geländes nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters gestattet.
6. Für nicht bezahlte Übernachtungen zwischen 2 Aufenthalten sind sämtliche persönliche Gegenstände vom Mieter mitzunehmen, um eine Weitervermietung zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Schlüssel.
Für zurückgelassene Sachen besteht keine Haftung.
7. Der Mieter ist nicht berechtigt hauseigene Sachen aus der Ferienwohnung zu tragen.
8. Die Haustür ist stets verschlossen zu halten.
Die Fenster sind vor Verlassen der Wohnung zu schließen.
9. Die Heizkörper sind auf Froststufe zu stellen.
10. Die Wohnung ist täglich ausreichend zu lüften.
11. Bei Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sind.
12. Es dürfen nur hauseigene Elektrogeräte bzw. Kochgeräte benutzt werden.
13. Das Mobiliar in der mietweisen überlassenen Wohnung darf nicht entfernt und auch nicht vorübergehend mitgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Kleinteile aus der Küche wie Geschirr und Kochzubehör.
14. Wäsche ist nicht in der Ferienwohnung zu trocknen. Hierfür stehen verschiedene Wäschespinnen im Außenbereich zur Verfügung. Sowie ein Wäscheständer im Waschmaschinenraum!
15. Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Entsprechende Aschenbecher stehen auf dem Gelände zur Verfügung.
16. Müll ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu trennen. Hierfür stehen Mülltonnen für Papier, Plastik, Glas und Restmüll zur Verfügung. Mehraufwand für eine Sortierung durch den Vermieter wird vom Vermieter in Rechnung gestellt.
17. Zum Grillen in den Außenbereichen darf nur Holzkohle verwendet werden. Die Nutzung von Brennholz ist aufgrund des Funkenfluges nicht gestattet.
Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten.
18. Bei Beschädigungen aller Art ist vom Mieter in vollem Umfang Ersatz zu leisten. Jeder verursachte Schaden ist anzuzeigen.
19. Die Wohnung ist während des Aufenthaltes in einem sauberen Zustand zu halten.
20. Jegliche Abweichung von der Hausordnung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
21. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich der Vermieter vor, den Verursacher haftbar zu machen und die Vermietung sofort zu beenden.
Eine Erstattung des Mietpreises erfolgt nicht.
Jeder Verstoß wird mit einem Strafzins von 200 Euro netto geahndet!
Allen unseren Gästen wünschen wir einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.